Rechnung richtig schreiben 2026: Diese Pflichtangaben gehören auf jede Rechnung

Eine Rechnung zu schreiben klingt erstmal einfach: Leistung eintragen, Betrag dazu, PDF erstellen und abschicken.

In der Praxis passieren gerade bei kleinen Unternehmen und Selbstständigen immer wieder Fehler. Eine fehlende Rechnungsnummer, ein ungenau beschriebenes Leistungsdatum oder eine falsch ausgewiesene Umsatzsteuer können später unnötige Rückfragen verursachen.

Dabei ist eine ordentliche Rechnung kein Hexenwerk. Man muss nur wissen, welche Angaben tatsächlich hineingehören.

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Für eine normale Rechnung über mehr als 250 Euro brutto gehören grundsätzlich folgende Angaben dazu:

  • vollständiger Name und Anschrift deines Unternehmens

  • vollständiger Name und Anschrift des Kunden

  • deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Ausstellungsdatum der Rechnung

  • eine eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer

  • genaue Beschreibung der gelieferten Ware oder ausgeführten Leistung

  • Datum der Lieferung oder Leistung

  • Nettobetrag

  • angewendeter Umsatzsteuersatz

  • Umsatzsteuerbetrag

  • Bruttobetrag

Falls eine Steuerbefreiung oder eine besondere steuerliche Regelung gilt, muss zusätzlich der entsprechende Hinweis auf der Rechnung stehen.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich insbesondere in § 14 UStG.

Beispiel einer einfachen Rechnung

Nehmen wir einen kleinen Malerbetrieb.

Der Unternehmer hat bei einem Kunden ein Schlafzimmer gestrichen. Die Arbeiten wurden am 15. August 2026 abgeschlossen.

Eine Position könnte beispielsweise so beschrieben werden:

Malerarbeiten Schlafzimmer
Wände und Decke vorbereiten und zweimal mit Dispersionsfarbe streichen
Leistungsdatum: 15.08.2026

Netto: 1.000,00 €
19 % Umsatzsteuer: 190,00 €
Gesamtbetrag: 1.190,00 €

Das ist deutlich besser als eine Position wie:

„Arbeiten laut Absprache – 1.000 €“

Aus der Rechnung sollte nachvollziehbar sein, was tatsächlich gemacht oder geliefert wurde.

Die Rechnungsnummer darf nicht doppelt vergeben werden

Jede Rechnung benötigt eine einmalige Rechnungsnummer.

Du kannst dafür zum Beispiel folgendes System verwenden:

2026-001
2026-002
2026-003

Oder du verwendest unterschiedliche Nummernkreise.

Wichtig ist vor allem, dass eine Rechnungsnummer eindeutig ist und nicht versehentlich zweimal verwendet wird.

Wer jeden Monat Rechnungen manuell in Word erstellt und die letzte Nummer aus irgendeinem Ordner heraussucht, weiß vermutlich, warum Rechnungsprogramme diese Aufgabe inzwischen automatisch übernehmen.

Rechnungsdatum und Leistungsdatum sind nicht dasselbe

Das wird gerne verwechselt.

Das Rechnungsdatum zeigt, wann du die Rechnung erstellt hast.

Das Leistungsdatum zeigt, wann die Arbeit ausgeführt oder die Ware geliefert wurde.

Beispiel:

Arbeiten abgeschlossen: 20.08.2026

Rechnung erstellt: 25.08.2026

Dann gehören beide Informationen entsprechend auf die Rechnung.

Was gilt bei Rechnungen unter 250 Euro?

Für sogenannte Kleinbetragsrechnungen bis einschließlich 250 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen.

Hier sind weniger Angaben erforderlich als bei einer normalen Rechnung.

Trotzdem sollte man sich angewöhnen, Rechnungen möglichst vollständig und sauber zu erstellen. Gerade wenn ein Unternehmen wächst, spart ein einheitliches System später viel Arbeit.

Was ist bei Kleinunternehmern anders?

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist auf seiner Rechnung grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus.

Das bedeutet:

Nicht einfach 19 % Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben, nur weil eine normale Rechnung so aussieht.

Stattdessen muss die Rechnung einen entsprechenden Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten.

Das Thema Kleinunternehmerregelung behandeln wir separat, weil dort seit 2025 wichtige Änderungen gelten und ein einzelner Absatz dem Thema kaum gerecht wird.

Was gilt bei Reverse Charge?

Auch hier gelten andere Regeln.

Wenn die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, darf die Rechnung nicht einfach wie eine normale Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer behandelt werden.

In solchen Fällen gehört insbesondere der Hinweis

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“

auf die Rechnung.

Gerade im Baugewerbe kann § 13b UStG relevant sein. Wer regelmäßig mit anderen Unternehmen oder Subunternehmern arbeitet, sollte deshalb prüfen, welche Regelung für den konkreten Auftrag gilt.

E-Rechnung: 2026 solltest du das Thema nicht mehr ignorieren

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für elektronische Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Wichtig ist dabei ein Detail, das häufig falsch verstanden wird:

Eine normale PDF-Rechnung ist nicht automatisch eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Für die Ausstellung gelten allerdings Übergangsfristen.

Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller grundsätzlich noch andere Rechnungsformen verwenden. Bei Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2027.

E-Rechnungen empfangen können müssen inländische Unternehmen dagegen bereits seit dem 1. Januar 2025.

Für kleine Unternehmen bedeutet das praktisch: Man muss nicht in Panik geraten, sollte seine Rechnungsprozesse aber spätestens jetzt auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.

Typische Fehler bei Rechnungen

Viele Fehler entstehen nicht aus komplizierten Steuerfragen, sondern aus Kleinigkeiten:

  • Rechnungsnummer vergessen oder doppelt vergeben

  • falsche Kundendaten

  • Leistungsdatum fehlt

  • Leistung zu ungenau beschrieben

  • falscher Umsatzsteuersatz

  • Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl sie nicht ausgewiesen werden darf

  • falscher oder fehlender Hinweis bei einer Sonderregelung

  • alte Rechnung als Vorlage kopiert und Daten nicht vollständig geändert

Ein sauber eingerichtetes Rechnungssystem verhindert einen großen Teil davon automatisch.

Eine einfache Kontrolle vor dem Absenden

Bevor du eine Rechnung verschickst, prüfe kurz:

Stimmen Kunde, Rechnungsnummer und Datum?

Ist klar beschrieben, was du gemacht oder geliefert hast?

Stimmt das Leistungsdatum?

Sind Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag korrekt?

Gilt für diesen Auftrag eine besondere Regelung wie Kleinunternehmer oder Reverse Charge?

Wenn diese Punkte stimmen, sind die häufigsten Fehler bereits ausgeschlossen.

Rechnungen müssen nicht kompliziert sein

Gerade kleine Unternehmen brauchen keine Buchhaltungsabteilung, nur um eine saubere Rechnung zu erstellen.

Wichtig ist ein System, das Rechnungsnummern verwaltet, Kundendaten speichert, Beträge korrekt berechnet und fertige Rechnungen ordentlich archiviert.

Genau dabei soll FirmaCenter helfen: Rechnung erstellen, Daten prüfen, PDF beziehungsweise künftig die erforderlichen elektronischen Rechnungsformate erzeugen und das Dokument direkt dem richtigen Kunden oder Projekt zuordnen.

So bleibt weniger Verwaltungsarbeit liegen und mehr Zeit für die Arbeit, mit der das Geld tatsächlich verdient wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Sonderfällen sollte ein Steuerberater oder eine andere fachkundige Stelle hinzugezogen werden.