Kleinunternehmerregelung 2026: Umsatzgrenze, Vorteile und Nachteile

Du machst dich selbstständig und fragst dich, ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist? Oder dein Betrieb läuft bereits und du bist dir nicht sicher, wie viel Umsatz du 2026 machen darfst?

Dann solltest du vor allem zwei Zahlen kennen: 25.000 Euro und 100.000 Euro.

Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer. Gleichzeitig gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der Grenze für das Vorjahr und der Grenze für das laufende Jahr.

Hier erklären wir dir die Kleinunternehmerregelung 2026 ohne Steuerdeutsch und mit konkreten Beispielen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine Vereinfachung bei der Umsatzsteuer.

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und die Regelung nutzt, sind deine entsprechenden Umsätze von der Umsatzsteuer befreit.

Das bedeutet im normalen Geschäftsalltag vor allem:

Du stellst deinem Kunden beispielsweise eine Rechnung über 1.000 Euro und schlägst darauf nicht zusätzlich 19 % Umsatzsteuer.

Ein regelbesteuerter Unternehmer würde bei einer Leistung mit 19 % Umsatzsteuer dagegen beispielsweise rechnen:

1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer = 1.190 € brutto

Als Kleinunternehmer weist du diese Umsatzsteuer nicht auf deiner Rechnung aus.

Das macht die Buchhaltung an einigen Stellen einfacher. Es hat aber auch einen Haken: Du kannst grundsätzlich keine Vorsteuer aus deinen betrieblichen Einkäufen abziehen.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze 2026?

Für die Kleinunternehmerregelung gelten grundsätzlich zwei Umsatzgrenzen:

Zeitraum

Umsatzgrenze

Vorangegangenes Kalenderjahr

maximal 25.000 €

Laufendes Kalenderjahr

maximal 100.000 €

Wichtig ist das Wort „nicht überschritten“.

Wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr beispielsweise genau 25.000 Euro betragen hat, kann die Voraussetzung noch erfüllt sein.

Beispiel

Du hattest 2025 einen Gesamtumsatz von 22.000 Euro.

Damit liegst du unter der Grenze von 25.000 Euro und kannst 2026 grundsätzlich weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Im Jahr 2026 darf dein Gesamtumsatz dann die Grenze von 100.000 Euro nicht überschreiten.

Aber Vorsicht: Die 100.000 Euro sind kein Freifahrtschein für jedes Unternehmen.

Wenn dein Umsatz bereits 2025 beispielsweise 32.000 Euro betrug, kannst du 2026 nicht einfach argumentieren:

„Ich bleibe dieses Jahr unter 100.000 Euro, also bin ich Kleinunternehmer.“

So funktioniert es nicht.

Da die Vorjahresgrenze von 25.000 Euro überschritten wurde, greift die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr grundsätzlich nicht mehr.

Was passiert, wenn ich 2026 über 100.000 Euro komme?

Hier steckt eine wichtige Falle.

Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro, ist bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung erfasst.

Ein einfaches Beispiel:

Bis Oktober hast du 95.000 Euro Gesamtumsatz erzielt.

Dann kommt ein Auftrag über 8.000 Euro dazu.

Damit überschreitest du die Grenze von 100.000 Euro.

Du kannst also nicht einfach die ersten 5.000 Euro dieses Auftrags als Kleinunternehmer behandeln und nur den Rest versteuern.

Der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, fällt bereits unter die Regelbesteuerung.

Gerade wenn dein Betrieb schnell wächst, solltest du deshalb deinen Umsatz laufend im Blick behalten und nicht erst beim Jahresabschluss feststellen, dass du längst über der Grenze liegst.

Was gilt bei einer Neugründung 2026?

Wenn du deine selbstständige Tätigkeit erst im Laufe des Jahres 2026 aufnimmst, gibt es eine Besonderheit.

Im Gründungsjahr ist grundsätzlich der tatsächliche Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres entscheidend. Dabei gilt nach der Verwaltungsauffassung die Grenze von 25.000 Euro und nicht die 100.000-Euro-Grenze.

Beispiel

Du meldest dein Gewerbe im Mai 2026 an.

Von Mai bis Dezember erzielst du insgesamt 20.000 Euro Gesamtumsatz.

Damit bleibst du grundsätzlich innerhalb der maßgeblichen Grenze.

Wenn dein Geschäft direkt stark startet und du im Gründungsjahr über die relevante Grenze kommst, sieht die Situation entsprechend anders aus.

Deshalb solltest du gerade bei einer Neugründung nicht einfach mit der 100.000-Euro-Grenze planen.

Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Für kleine Unternehmen kann die Regelung durchaus sinnvoll sein.

1. Du weist keine Umsatzsteuer aus

Das macht Rechnungen und einen Teil der laufenden Umsatzsteuer-Thematik einfacher.

Gerade am Anfang einer Selbstständigkeit kann das angenehm sein.

2. Du kannst bei Privatkunden preislich interessant sein

Das kann besonders relevant sein, wenn deine Kunden überwiegend Privatpersonen sind.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Ein regelbesteuerter Unternehmer verlangt:

1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer = 1.190 €

Ein Kleinunternehmer könnte für seine Leistung beispielsweise 1.000 € berechnen.

Für einen Privatkunden ist der Endpreis entscheidend, weil er die Umsatzsteuer normalerweise nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Natürlich bedeutet das nicht automatisch, dass ein Kleinunternehmer immer billiger sein sollte. Deine Preise müssen deine tatsächlichen Kosten und deinen Gewinn berücksichtigen.

3. Weniger laufender Aufwand rund um die Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmerregelung kann die steuerliche Verwaltung vereinfachen.

Das ist besonders interessant für kleine Nebengewerbe, Solo-Selbstständige oder Unternehmen mit zunächst überschaubarem Umsatz.

Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Der größte Nachteil wird gerne übersehen:

Du kannst keine Vorsteuer abziehen

Kaufst du beispielsweise Werkzeug, Maschinen, Computer oder Material für dein Unternehmen, zahlst du die Umsatzsteuer beim Einkauf grundsätzlich mit.

Als regelbesteuerter Unternehmer kannst du die abzugsfähige Vorsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit deiner Umsatzsteuer verrechnen.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG hast du diesen Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht.

Beispiel aus dem Handwerk

Du kaufst eine Maschine für:

5.000 € netto + 950 € Umsatzsteuer = 5.950 € brutto

Bei bestehendem Vorsteuerabzugsrecht könnten die 950 Euro grundsätzlich als Vorsteuer berücksichtigt werden.

Als Kleinunternehmer bleibt die Umsatzsteuer dagegen Teil deiner tatsächlichen Kosten.

Bei einem Betrieb mit hohen Material- oder Investitionskosten kann das einen deutlichen Unterschied machen.

Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Sie kann besonders interessant sein, wenn du:

  • gerade erst mit deiner Selbstständigkeit beginnst,

  • nur geringe betriebliche Ausgaben hast,

  • hauptsächlich Privatkunden bedienst,

  • zunächst einen relativ kleinen Umsatz erwartest,

  • deine Verwaltung möglichst einfach halten möchtest.

Weniger attraktiv kann sie sein, wenn du:

  • hohe Investitionen planst,

  • viel Material einkaufst,

  • überwiegend Geschäftskunden hast,

  • schnell wachsen möchtest,

  • ohnehin bald über die Umsatzgrenzen kommen wirst.

Ein Handwerker, der zu Beginn für 20.000 Euro Maschinen, Werkzeug und Material kauft, befindet sich beispielsweise in einer anderen Situation als ein selbstständiger Berater, der hauptsächlich mit einem Laptop arbeitet.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein nach dem Motto getroffen werden:

„Keine Umsatzsteuer klingt einfacher.“

Man sollte vorher rechnen.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung: ein einfaches Beispiel

Nehmen wir zwei Selbstständige.

Unternehmen A

  • hauptsächlich Privatkunden

  • 18.000 € Jahresumsatz

  • geringe Betriebskosten

  • kaum größere Anschaffungen

Hier kann die Kleinunternehmerregelung durchaus attraktiv sein.

Unternehmen B

  • hauptsächlich Geschäftskunden

  • hohe Materialkosten

  • neues Fahrzeug und Maschinen geplant

  • starkes Wachstum erwartet

Hier kann die Regelbesteuerung trotz des zusätzlichen Verwaltungsaufwands interessanter sein.

Bei Geschäftskunden spielt die ausgewiesene Umsatzsteuer außerdem häufig eine geringere Rolle, weil vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen können.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja.

Auch wenn du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst, kannst du auf ihre Anwendung verzichten und dich für die normale Umsatzbesteuerung entscheiden.

Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn du am Anfang größere Investitionen tätigst und den Vorsteuerabzug nutzen möchtest.

Aber diese Entscheidung sollte nicht spontan getroffen werden.

Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre an diesen Verzicht gebunden.

Vorher rechnen ist also deutlich angenehmer als sich später fünf Jahre über eine vorschnelle Entscheidung zu ärgern.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer offen auf deiner Rechnung aus.

Die Rechnung muss außerdem erkennen lassen, dass für die Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt.

Eine mögliche Formulierung ist zum Beispiel:

„Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“

Wichtig: Schreib nicht einfach 19 % Umsatzsteuer auf deine Rechnung, obwohl du die Kleinunternehmerregelung anwendest.

Für Kleinunternehmer gelten seit 2025 außerdem vereinfachte Rechnungsanforderungen.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen verwenden?

Hier muss man zwischen Empfangen und Ausstellen unterscheiden.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Kleinunternehmer sind jedoch von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Sie können weiterhin eine sonstige Rechnung ausstellen, beispielsweise eine PDF-Rechnung.

Sie dürfen natürlich freiwillig E-Rechnungen verwenden.

Das Thema E-Rechnung hat einige zusätzliche Regeln und Übergangsfristen. Deshalb behandeln wir es ausführlich in einem eigenen FirmaCenter-Ratgeber.

Häufige Fehler bei der Kleinunternehmerregelung

Die 100.000-Euro-Grenze falsch verstehen

Die 100.000 Euro sind nicht die allgemeine Grenze, bis zu der jeder Unternehmer automatisch Kleinunternehmer bleiben kann.

Die Grenze des Vorjahres von 25.000 Euro muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Umsatz und Gewinn verwechseln

Für die Kleinunternehmerregelung geht es um den maßgeblichen Gesamtumsatz, nicht darum, wie viel Gewinn nach Abzug deiner Kosten übrig bleibt.

20.000 Euro Gewinn und 20.000 Euro Umsatz sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, solltest du nicht einfach Umsatzsteuer berechnen und offen ausweisen.

Den Umsatz erst am Jahresende kontrollieren

Wenn dein Unternehmen wächst und du dich der 100.000-Euro-Grenze näherst, solltest du deinen Umsatz laufend kontrollieren.

Denn die Überschreitung kann bereits während des Jahres steuerliche Folgen haben.

FAQ zur Kleinunternehmerregelung 2026

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Grundsätzlich darf der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben. Im laufenden Kalenderjahr darf die Grenze von 100.000 Euro nicht überschritten werden.

Für das Jahr der Aufnahme einer neuen Tätigkeit gelten Besonderheiten.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer berechnen?

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG sind die entsprechenden Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Du weist daher auf diesen Rechnungen keine Umsatzsteuer offen aus.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Grundsätzlich nein. Genau deshalb kann die Kleinunternehmerregelung bei hohen betrieblichen Investitionen oder Materialkosten weniger attraktiv sein.

Was passiert, wenn ich 100.000 Euro Umsatz überschreite?

Bereits der Umsatz, mit dem du im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 100.000 Euro überschreitest, ist nicht mehr von der Kleinunternehmerregelung erfasst.

Kann ich trotz niedrigem Umsatz Umsatzsteuer berechnen?

Du kannst auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Der Verzicht bindet dich grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre.

Ist Kleinunternehmer dasselbe wie Kleingewerbe?

Nein.

„Kleinunternehmer“ bezeichnet hier eine umsatzsteuerliche Regelung nach § 19 UStG.

Ein „Kleingewerbe“ ist kein Synonym dafür.

Du kannst deshalb ein kleines Gewerbe betreiben und trotzdem regelbesteuert sein.

Fazit: Einfacher bedeutet nicht automatisch besser

Die Kleinunternehmerregelung kann den Start in die Selbstständigkeit deutlich vereinfachen.

Besonders bei niedrigen Umsätzen, wenigen Investitionen und vielen Privatkunden kann sie interessant sein.

Sobald du aber viel Material kaufst, größere Investitionen planst oder schnell wachsen möchtest, solltest du genauer rechnen.

Für 2026 solltest du dir vor allem diese Zahlen merken:

25.000 € Vorjahresgrenze
100.000 € Grenze im laufenden Kalenderjahr

Und wenn du neu gründest, solltest du die besonderen Regeln für das Gründungsjahr beachten.

Am Ende entscheidet nicht die einfachste Lösung, sondern die Lösung, die zu deinem tatsächlichen Unternehmen passt.